In der Schweiz gilt generell, dass ein Baumaschinenführer über eine Ausbildung verfügen muss (Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8). Es gibt keinen eidgenössischen Baumaschinenführer-Ausweis.
Als Ausbildung anerkannt ist in den meisten Kantonen der Baumaschinenführerkurs nach dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement des Vereins «K-BMF».
M Basismodul für angehende Bauarbeiter ohne oder mit wenig Praxis auf Kleinmaschinen, Grabenwalzen und Stampfer. Weiterlesen
M1 Baumaschinen bis 5 Tonnen Leergewicht Weiterlesen
M2 Hydraulische Pneu- und Raupenbagger ab 5 Tonnen Weiterlesen
M3 Pneu- und Raupenlader ab 5 Tonnen Weiterlesen
M4 Schreitbagger Weiterlesen
M5 Schwarzdeckenfertiger und Betonstrassenfertiger Weiterlesen
M6 Walzen, Verdichtungsgeräte ab 5 Tonnen Weiterlesen
M7 Spezialgeräte (Spezialisierung ist auf dem Ausweis definiert) Weiterlesen
Nicht anerkannt ist der Ausbildungsnachweis K-BMF in den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg. In diesen Kantonen ist für das Führen von Baumaschinen ein kantonaler Baumaschinenführerausweis erforderlich. Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die zuständigen kantonalen Behörden.