stapler

Stapler

Staplerfahrer brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.

  • Das Bedienen von Stapler ist mit Gefahren verbunden.
  • Stapler der Kategorie R (z.B. Gegengewichtsstapler) dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern bedient werden. Die Ausbildung hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen.
  • Für Stapler der Kategorie S (z.B. Deichselstapler) genügt es, wenn die Bediener eine Instruktion durch eine speziell bezeichnete Fachperson erhalten.
  • Stapler dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie betriebssicher und nach Angaben des Herstellers instandgehalten sind.
  • Die Richtlinie EKAS 6518 beschreibt die notwendigen Standards, die bei der Ausbildung und bei der Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen (Staplern) einzuhalten sind.

    Ausbildungsangebote

  • S1 – S3 Deichselgeräte Weiterlesen
  • R1 – R4 Stapler Grundkurs Anfänger Weiterlesen
  • R1 – R4 Stapler Grundkurs mit Erfahrung Weiterlesen
  • R3 – R2 Seitenstapler Weiterlesen
  • R4 Teleskopstapler Weiterlesen
  • R1 – R4 Stapler Upgrade-Refresher Weiterlesen
  • Ausbildungsdauer

    Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Fähigkeiten, welche der Kandidat mitbringt. Die Ausbildungsdauer wird vom Ausbilder anhand seiner Beobachtungen festgelegt. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt.

    Erstausbildung für Kandidaten ohne Erfahrung

    Diese Kandidaten verfügen über keine oder nur über geringe Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Angesprochen sind Berufsneueinsteiger und Auszubildende.

  • Richtwert für die Ausbildungsdauer: Vier Ausbildungstage.
  • Die Lernfahrt (L) im Betrieb (nach zwei Ausbildungstagen) kann als ein Ausbildungstag angerechnet werden (EKAS 6518 Tabelle unter Ziffer 5.6).
  • Erstausbildung für Kandidaten mit Erfahrung

    Diese Kandidaten verfügen nachweislich über Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Es sind dies erfahrene Berufsleute, wie Bediener von Baumaschinen, Mobil-Kranführer (Kategorie A gemäss KranV), Lastwagenfahrer und Maschinisten (Landwirtschaft), Bediener von Flurförderzeugen ohne Ausbildungsbestätigung.

  • Richtwert für die Ausbildungsdauer: Zwei Ausbildungstage.
  • Zusatzmodule R1 bis R4

    Für Kandidaten, die eine Erstausbildung erfolgreich absolviert haben und dafür eine Bestätigung vorlegen können, besteht die Möglichkeit, weitere Zusatzmodule R1 bis R4 zu absolvieren.

  • Richtwert für die Ausbildungsdauer: Ein zusätzlicher Ausbildungstag für jedes Zusatzmodul R1 bis R4.
  • Kandidaten mit Bestätigung (aus dem Ausland / vom Betrieb)

    Diese Kandidaten können mit einem Bestätigungsnachweis, dass sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung für Bediener von Flurförderzeugen absolviert haben. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, ob deren Ausbildungsstand ausreichend ist.

    Diese Kandidaten werden direkt zur Prüfung (EKAS 6518 Basismodul Ziffer 5.6.3 und Zusatzmodule Ziffer 5.6.4) zugelassen. Gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.